Die vom Bundesrat beschlossene Winterreifenpflicht in Deutschland ist bei Automobil- und Verkehrsclubs auf ein geteiltes Echo gestoßen. Während der ADAC von mehr Klarheit spricht, sehen der Auto Club Europa (ACE) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) darin nicht mehr als eine Bestätigung der bisherigen Regel, nach der die Bereifung den Witterungsbedingungen anzupassen ist.

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es auch nach dem heutigen Beschluss in Deutschland nicht. Ab nächster Woche dürfen Autofahrer aber nicht mehr mit Sommerreifen auf vereisten oder verschneiten Straßen unterwegs sein. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Sorgt er dabei für Behinderungen, beispielsweise an Steigungen, sind 80 Euro fällig. Der ADAC empfiehlt entgegen der vorgeschriebenen Profiltiefe von 1,6 Millimetern ein Mindestprofil von 4 Millimetern. Dies sorge für wesentlich besseren Halt und kürzere Bremswege auf winterlichen Straßen.

Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen, die teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol) versehen sind. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.

ACE und VCD bemängeln, dass weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene festgelegt ist, welche Anforderungen ein Winterreifen tatsächlich erfüllen muss. So beklagt der Auto Club Europa, dass es keine Vorkehrungen gegen die missbräuchliche Verwendung der Piktogramme „M&S“ und „Schneeflocke“ gebe. Das Schneeflocken-Symbol stamme samt Prüfverfahren aus Kanada. Ein entsprechend gekennzeichneter Reifen müsse gegenüber einem M+S-Referenzreifen lediglich einem um mindestens 7 Prozent besseren Traktionswert aufweisen. In Europa ist es warenzeichenrechtlich für Reifenhersteller geschützt und offiziell nur von diesen verwendbar. Auch der VCD fordert eine verlässliche Prüfung und eindeutige Kennzeichnung von Winterreifen.

Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Die Reifen an den übrigen Achsen seien aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet, teilte das Bundesverkehrsministerium mit Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von den Vorschriften ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit biete. (ampnet/jri)

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.