Autofahrer, die zwei Autos mit einem Wechselkennzeichen zulassen, erhalten bei einigen Kfz-Versicherern hohe Rabatte. Seit 1. Juli ist es möglich, ein Fahrzeugpärchen mit einer Nummer zu betreiben. Das Schild selbst besteht aus zwei Teilen. Das kleinere mit der Ziffer 1 oder 2 wird fest an dem jeweiligen Fahrzeug montiert, das Hauptnummernschild wird je nach Bedarf hin- und hergewechselt und muss immer an dem Auto befestigt sein, mit dem der Fahrer im Verkehr unterwegs ist. Die Kosten: Die Kennzeichen belaufen sich auf rund 40 Euro, die Zulassungsgebühren betragen rund 65 Euro.

Heute SUV, morgen Cabrio

Für Haushalte, die zwei Fahrzeuge besitzen, diese aber nicht gleichzeitig nutzen, kann die neue Zulassungsart durchaus interessant sein. Damit kann man zum Beispiel ein Cabrio als Zweitwagen an sonnigen Tagen aus der Garage holen, ohne es ständig angemeldet zu haben. Allerdings ist ein solches Kennzeichen nur zwischen Fahrzeugen gleicher Klassen möglich. Also zwischen zwei Personenwagen, Pkw und Oldtimer, Pkw-Wohnmobil, Anhänger-Anhänger oder Motorrad-Motorrad und Motorrad-Quad oder Trike. Nicht kombinieren lassen sich Auto und Motorrad.

Assekuranzen locken mit Nachlässen

Steuerliche Vorteile, wie sie beispielsweise in Österreich oder in der Schweiz üblich sind, gibt es in Deutschland nicht. Deutlich günstiger ist jedoch die Versicherungsprämie. Mehrere Kfz-Versicherer bieten einen Beitragsnachlass und darüber hinaus teilweise eine Vergünstigung bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse an. Tipp der GTÜ-Experten: Vor dem Umstieg auf eine Wechselnummer auf jeden Fall bei der eigenen Kfz-Versicherung nachfragen und dann genau nachrechnen. Wer die Versicherung wechseln will, um anderswo bessere Konditionen für Wechselkennzeichen zu erhalten, muss allerdings bis zum Auslaufen des bestehenden Vertrags warten.

Parken nur auf privatem Grund

Die GTÜ weist darauf hin, dass das gerade nicht genutzte Fahrzeug auf keinen Fall auf der Straße oder auf öffentlichen Plätzen geparkt werden darf, sondern in einer Garage oder auf einem privaten Stellplatz stehen muss. Ansonsten drohen neben möglichen Abschleppkosten ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Parkt das passive Auto auf Privatgrund, genießt es Kaskoversicherungsschutz, etwa gegen Diebstahl, Brand, Sturm oder Hagel.

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