Elektrisch betriebene Kleintransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen dürfen seit dem 31. Dezember 2014 mit dem normalen Pkw-Führerschein gefahren werden. Bei ihnen bleibt das Gewicht der Batterie bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen außen vor. Das regelt eine Ausnahmeverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt: „Mit der Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge haben wir einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlicheren Elektro-Kleintransporters geschaffen. Künftig führt nicht mehr alleine das Gewicht der Batterie dazu, dass eine Lkw-Fahrerlaubnis erworben werden muss. Für Handwerksbetriebe, Paket- und Zustelldienste, wird es attraktiver, sich Elektro-Kleintransporter anzuschaffen“. (ampnet/Sm)

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