Die Punktereform, die zum 1. Februar 2014 in Kraft treten soll, hat einen stärkeren Fokus auf die Verkehrssicherheit als das aktuelle System. Außerdem wird nach Ansicht des ADAC vieles einfacher und gerechter. Keine Punkte gibt es dann für Delikte, wie das Einfahren in Umweltzonen ohne Plakette oder Beleidigung, die keinerlei Auswirkungen auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer haben. Auch Punkte, die Autofahrer vor der Reform für solche Verstöße kassiert haben, werden dann gelöscht. Dafür werden die Bußgelder an einigen Stellen angehoben.
Bisher gibt es prinzipiell ab einem Bußgeld von 40 Euro immer Punkte in Flensburg. Ab 2014 steigt diese Grenze auf 60 Euro; eingetragen wird dann aber nur, was in der Liste der besonders gefährlichen Verstöße genannt ist. Deshalb müssen einige Bußgelder im Interesse der Verkehrssicherheit angehoben werden. Richtig ist die Erhöhung daher nach Ansicht des ADAC beim verbotenen Telefonieren am Steuer oder dem Nichtanschnallen von Kindern im Auto.
Andere Delikte werden dagegen nur deshalb teurer, um den Wegfall der Punkte zu kompensieren. Für das Einfahren in eine Umweltzone ohne Plakette sind dann 80 Euro fällig. Diese Verdopplung hält der Club für unverhältnismäßig. „Die Punktereform darf nicht zum Anlass genommen werden, Verstöße ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit härter zu bestrafen“, kritisiert ADAC Generalsyndikus Werner Kaessmann in der aktuellen ADAC Motorwelt.
Kritik übt der Club auch daran, dass es zukünftig nicht mehr möglich sein soll, durch freiwillige Seminare Punkte abzubauen. „Das ist nicht nachvollziehbar, dieser Anreiz des bisherigen Systems hätte im Interesse der Verkehrssicherheit übernommen werden sollen“, so Kaessmann.
Weitere wichtige Änderungen: Die Punkte-Höchstgrenze wird bei acht liegen, nicht wie bisher bei 18 Punkten. Dabei kann es im Höchstfall drei Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug geben. Zwei Punkte drohen bei Taten mit Fahrverbot und einen Punkt gibt es für sonstige Ordnungswidrigkeiten. Stark vereinfacht werden auch die Tilgungsregeln: Neue Taten führen nicht mehr zur Fristverlängerung der alten Eintragungen, vielmehr gelten dann starre Fristen. Ordnungswidrigkeiten sollen zwei Jahre, mit Regelfahrverbot fünf Jahre stehen bleiben. Straftaten werden für fünf Jahre eingetragen, bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis beträgt die Frist zehn Jahre. (Text/Bild: ADAC)