Alle Autofahrer, die noch eine gelbe Plakette für die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) auf ihrem Kennzeichen am Fahrzeugheck haben, sollten so bald wie möglich zu einer der amtlich anerkannten Prüforganisationen wie z.B. der GTÜ fahren. Denn seit Jahresbeginn haben die gelben Plaketten mit der Zahl 15 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit verloren. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin.
Für 2016 sind Plaketten mit der Farbe Rosa (17) und Grün (18) gültig. Fahrzeuge mit brauner Prüfplakette (16) sind dieses Jahr mit der HU an der Reihe. Neufahrzeuge, die 2016 zugelassen werden, tragen die Farbe Orange (19). Die Abgasuntersuchung (AU) gehört zur HU und wird von den GTÜ-Prüfingenieuren mit erledigt. Für die HU brauchen Autofahrer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein. Bei Änderungen am Fahrzeug benötigt der Prüfingenieur zusätzlich das Teilegutachten oder die Betriebserlaubnis.
Bei einer Überschreitung des HU-Termins wird zwar nicht mehr zurückdatiert, doch bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten steht jedoch eine vertiefte HU an, die mit höheren Kosten verbunden ist. Zudem müssen Autofahrer mit einer Verwarnung oder Bußgeld rechnen. Bei zwei Monaten werden 15 Euro fällig, nach vier Monaten sind es 25 Euro, nach acht Monaten 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Auch droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Autofahrer können sich bei der GTÜ für eine kostenlose HU-Erinnerung registrieren.