Bald beginnt wieder die Winterreifen-Saison. Ab Oktober sollten alle Fahrzeuge mit den für die kalte Jahreszeit ausgelegten weicheren und anders profilierten Reifen ausgestattet sein. Obwohl es kein genaues Datum für die Umrüstung gibt, empfehlen Kfz-Werkstätten mit Winterreifen zu fahren, sobald die Temperaturen dauerhaft unter sieben Grad fallen. In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht und keine grundsätzliche. Das heißt, der Gesetzgeber schreibt eine der Witterung angepasste Bereifung vor. Das bedeutet, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte muss mit Winterreifen gefahren werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Geeignete Bereifung fürs eigene Fahrzeug findet man am besten, in dem man sich einen Winterreifentest der Automobilclubs und Prüforganisationen zu Gemüte führt.

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